|
Flexibilität ist im deutschen Berufsbeamtentum eher ein Fremdwort. Schließlich muss ja alles seine Ordnung haben und streng nach Vorschrift von Statten gehen. Es hat halt
alles seinen Standard. Deshalb gibt es auch in der privaten Krankenversicherung speziell einen “Standardtarif für Beihilfeberechtigte”. Wie der Name vermuten lässt, sind die Leistungen dieses Tarifes gesetzlich
geregelt und bei allen Versicherungsunternehmen gleich. Der Standardtarif wird deshalb auch als “die Rache der Krankenversicherer an den Beamten” bezeichnet. Rette sich, wer kann ... |